DiagnosticNews . Juli 2007 . Handelsrecht

Umdeutung der Forderungsabtretung in ein Pfandrecht

Entscheidung des Kassationshofs

Die Sicherungsabtretung einer Forderung wurde laut Urteil des Kassationshofes vom 19.12.2006 in eine bloße Forderungsverpfändung umgedeutet.

Der Gerichtsentscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Für den Bau eines Einkaufszentrums wurde ein Bankdarlehen gewährt. Zur Absicherung dieses Darlehens wurden der Bank die Ansprüche gegenüber den Ladenmietern abgetreten. Nachdem der Darlehensnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geriet, wurde das Vergleichsverfahren eingeleitet. Die Bank trat daraufhin ihre Ansprüche gegen den Darlehensnehmer an ein anderes Kreditinstitut ab. Dieses Kreditinstitut verklagte den Darlehensnehmer und einen Mieter auf Zahlung. Der Mieter hielt entgegen, das Kreditinstitut sei nicht Inhaber der Mietansprüche geworden. Die gerichtlichen Vorinstanzen folgten der Auffassung des Klägers.

Der Kassationshof verwarf die Entscheidung der Vorinstanzen. Außer den im Gesetz vorgesehenen Fällen begründet ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zum Zwecke der Besicherung alle Rechte aus seiner Forderung überträgt, nur ein Pfandrecht.

Die Gläubiger verlieren durch das obige Urteil eine wichtige Waffe, um sich gegen die Zahlungsunfähigkeit ihrer Schuldner abzusichern. Zwar kann auch aus dem Pfandrecht („nantissement“), wie es der Kassationshof umdeutete, vorgegangen werden, aber natürlich nur, wenn dies entsprechend gegenüber dem Schuldner angezeigt wird. Die einfache Forderungsabtretung als Einräumung einer zusätzlichen Sicherheit, wie sie in der täglichen Praxis gewünscht war, scheidet damit aus.

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