DiagnosticNews . Juli 2007 . Arbeitsrecht
Ende der Delalande-Abgabe
Flexibler Arbeitsmarkt für „Senioren“
Am 1. Januar 2008 ist es soweit – die Delalande-Abgabe hat ausgedient. Schon länger war die Abschaffung beschlossene Sache. Zuletzt war 2010 als Aufgabezeitpunkt im Gespräch gewesen. Durch das jetzt verabschiedete Gesetz kommt dieser bereits zwei Jahre früher.
In der Praxis könnte es sogar noch früher sein. Denn nicht das Kündigungsdatum muss nach dem 1. Januar 2008 liegen, sondern der Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet. Im Falle einer mehrmonatigen Kündigungsfrist könnten z.B. Entlassungen, die noch im letzten Quartal 2007 ausgesprochen werden, bereits von der Delalande-Abgabe befreit sein.
Der Gesetzgeber erwartet durch den Wegfall der Delalande-Abgabe positive Impulse auf dem Arbeitsmarkt für Senioren. Frankreich verzeichnet bei den „Überfünfzigjährigen“ eine sehr hohe Arbeitslosenquote, gegen die ursprünglich u.a. die Delalande-Abgabe ankämpfen sollte. Die Entlassung von Mitarbeitern über 50 Jahren führt bisher zur Zahlung einer gesonderten Abgabe an die französische Arbeitslosenversicherung (ASSEDIC). Betragsmäßig kann die Delalande-Abgabe unter Umständen bis zu einem Jahresgehalt ausmachen.
Die Delalande-Abgabe erwies sich aber relativ schnell als kontraproduktiv: Statt die Senioren vor Entlassungen zu schützen, versperrte sie ihnen oftmals den Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch die bereits in 2004 verabschiedeten Befreiungsvorschriften änderten hieran nur wenig.

nach oben