DiagnosticNews . Mai 2007 . Steuerrecht

Auch Ausländer sind vermögensteuerpflichtig

Spätester Abgabetermin für EU-Mitglieder: 15.7.2007

Noch ist die französische Vermögensteuer nicht abgeschafft und ihre definitive Aufgabe ist auch nicht ernsthaft beabsichtigt. Die ISF („Impôt de Solidarité sur la Fortune“) betrifft u.a. weiterhin alle französischen Immobilien, die sich im Besitz von natürlichen, im Ausland ansässigen Personen befinden.

Bemessungsgrundlage ist hierbei der jeweilige Verkehrswert der Immobilie. Ab einem Wert von mehr als 760.000 EUR greift der progressive Steuertarif, der von 0,55% bis auf 1,8% ansteigt (siehe unten stehende Tabelle). Die ISF-Erklärung ist auf Basis des Vermögens zum 31.12.2006 spätestens bis zum 15.6.2007 (bzw. 15.7.2006 für Steuerpflichtige, die ihren Steuerwohnsitz außerhalb Frankreichs in der EU haben) abzugeben. Gleichzeitig ist dann auch die entsprechende Steuer abzuführen. Bei Verzug droht eine Mindeststeuerstrafe von 10% auf der Basis der Steuerschuld nebst Verzugszinsen.

Die Deklarierung der ISF sollte, sobald die Kriterien vorliegen, sehr ernst genommen werden. Im Falle einer Nichtdeklarierung kann nach den derzeit geltenden Vorschriften die Finanzverwaltung zehn Jahre zurückliegende Vorgänge aufdecken und mit hohen Strafen belegen.

Teilwert des steuerpflichtigen Vermögens Steuersatz
Geringer als 760.000 EUR 0 %
Zwischen 760.000 EUR und 1.220.000 EUR 0,55 %
1.220.000 EUR und 2.420.000 EUR 0,75 %
2.420.000 EUR und 3.800.000 EUR 1 %
3.800.000 EUR und 7.270.000 EUR 1,3 %
7.270.000 EUR und 15.810.000 EUR 1,65 %
Größer als 15.810.000 EUR 1,80 %

Mehr zum Immobilienbesitz in Frankreich finden Sie in unserer Broschüre „Privater Immobilienbesitz in Frankreich – steuerliche Problematiken“, die Sie unter www.coffra.de/immobilien bestellen können.

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