DiagnosticNews . Mai 2007 . Handelsrecht
Strenger Formalismus beim „Dailly“-Verfahren
Nichtigkeit der Forderungsabtretung
Die Krediterlangung mit Hilfe des „Dailly“-Verfahrens gehört zum französischen Geschäftsalltag.
Im Gegensatz zur Finanzierung durch den Diskontkredit, der das Vorliegen von bereits erhaltenen Kundenwechseln voraussetzt, ist das „Dailly“-Verfahren wesentlich flexibler und insbesondere schneller, denn es kann bereits mit Erstellung der Kundenfaktura eingeleitet werden.
Das „Dailly“-Verfahren basiert auf einer einfachen, „stillen“ Forderungsabtretung, das durch die Übersendung der Kundenliste mit Angabe der offenen Posten an die Kredit gebende Bank realisiert wird. Dabei sind jedoch strenge Formalien für die Gültigkeit der Abtretung zwingend einzuhalten.
So lehnte der Kassationshof die Ordnungsmäßigkeit der im Rahmen des „Dailly“-Verfahren erfolgten Forderungsabtretung ab, da die eingereichten Kundenlisten nur den Gesamtbetrag aller abgetretenen, offenen Außenstände auswiesen, anstatt die Einzelbeträge getrennt anzugeben. Die abgetretenen Forderungen konnten damit gegenüber dem „Letztschuldner“ nicht geltend gemacht werden.
Mit der vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung wird das „Dailly“-Verfahren, das gesetzlich verankert ist, nicht in Frage gestellt, obwohl es sich um eine Forderungsabtretung zum Zwecke der Besicherung der Hauptschuld handelt. Dem steht auch nicht ein anderes, jüngeres Urteil des Kassationshofes, bei dem eine Sicherungsabtretung in eine bloße Forderungsverpfändung umgedeutet wurde, entgegen. Jedoch sind die strengen formalen Bedingungen für die Realisierung einzuhalten.

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