DiagnosticNews . Mai 2007 . Arbeitsrecht

Rauchen am Arbeitsplatz strafbar

Allgemeines Rauchverbot in französischen Unternehmen (1.2.2007)

Schon vor Jahren hatte der französische Gesetzgeber das Rauchen am Arbeitsplatz stark eingeschränkt. Seit dem 1. Februar ist Frankreich noch einen Schritt weiter gegangen. Rauchen ist am Arbeitsplatz nun in den meisten Fällen völlig untersagt. Nur unter ganz restriktiven technischen Bedingungen kann am Arbeitsplatz noch ein spezieller Raucherraum eingerichtet werden. Da hierfür in der Regel kostspielige Umbaumaßnahmen nötig sind – Einbau einer besonderen Entlüftungsanlage – sind viele Unternehmen dazu übergegangen, das Rauchen völlig zu verbieten.

Seitdem müssen Raucher oftmals auf die Innenhöfe oder Bürgersteige vor dem Büroeingang ausweichen, um weiterhin „legal“ rauchen zu können, mit bisher noch nicht abschätzbaren Konsequenzen auf Produktivität und effektive Arbeitszeit.

In den Arbeitsräumen ist auf das Rauchverbot durch entsprechende Beschilderung hinzuweisen. Das durch Erlass des Gesundheitsministeriums vorgeschriebene Schild (siehe Muster) enthält u.a. auch einen Hinweis auf eine spezielle Hotline, die Anregungen und Empfehlungen zur Reduzierung des eigenen Tabakkonsums geben soll.

Die neuen gesetzlichen Regeln verpflichten darüber hinaus die Arbeitgeber, Maßnahmen einzuleiten, um ihre Angestellten vor unerwünschtem Zigarettenrauch zu schützen. So muss u.a. auch dafür gesorgt werden, dass Unternehmensfremde, z.B. Kunden und Lieferanten, im Unternehmen nicht rauchen. Wird ein Arbeitnehmer ständig dem Zigarettenrauch Dritter ausgesetzt, kann dieser im äußersten Fall sogar auf die Beendigung seines Arbeitsvertrages bestehen, wobei es sich dann um eine durch den Arbeitgeber ohne triftigen Grund veranlasste Kündigung handelt. Darüber hinaus sind Geldbußen vorgesehen, die gegen rauchende Arbeitnehmer (68 EUR) und Arbeitgeber, die die Vorschriften des Rauchverbots nicht umsetzen (135 EUR bis 750 EUR), verhängt werden können.

Ausweichen können Raucher jedoch weiterhin auf Restaurants, Hotels, Cafés oder Diskotheken. Dort soll das Rauchverbot nämlich erst ab 1.1.2008 gelten.

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