DiagnosticNews . Februar 2007  . Wettbewerbsrecht

Verkaufsverbot im Internet

Genehmigung der Wettbewerbsbehörde unter Vorbehalt

Ein Hersteller von HiFi-Produkten und Heimkinos untersagte seinem Abnehmer, seine hochwertigen Produkte über das Internet zu vertreiben. Die französische Wettbewerbsbehörde („Conseil de la Concurrence“) beurteilte diese Klausel als unzulässig und forderte den Hersteller auf, sie abzuändern. Nach der neuen, von der Wettbewerbsbehörde genehmigten Klausel ist der Direktverkauf von hochwertigen Geräten nur dann gestattet, wenn der Endabnehmer bestätigt:

  • das Gerät bereits bei einem akkreditierten Verkäufer ausprobiert und
  • personalisierte Ratschläge hierzu erhalten zu haben.

Soweit der Wiederverkäufer diese Bedingungen nicht einhält, ist der Hersteller berechtigt, bezüglich des Direktverkaufs den bestehenden Vertrag aufzukündigen.

Aus den Ausführungen der Wettbewerbsbehörde ergibt sich, dass nur das Vorliegen von ganz spezifischen Umständen den Verkauf über das Internet verbieten kann. Trotzdem ist nicht zu übersehen, dass die neue, vom französischen „Conseil de la Concurrence“ genehmigte Klausel letztlich den Endabnehmer doch dazu zwingt, sich in einen Laden zu begeben und dann eventuell dort auch einzukaufen. Es ist abzuwarten, inwieweit andere Lieferanten ähnliche Klauseln einführen.

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