DiagnosticNews . Februar 2007  . Steuerrecht

Reform der reformierten Pkw-Steuer

Ursprüngliche Entlastung gilt nun für alle Unternehmen

Der französische Dienstwagen unterliegt einer besonderen Kfz-Steuer (TVS – „Taxe sur les véhicules de sociétés“). Diese Steuer ist zu Beginn des Jahres 2006 eingehend reformiert worden. Somit ist nun der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs für die Höhe des Steuertarifs maßgeblich (vgl. Diagnostic News Nr. 23 – Juli 2006).

Auch dienstlich genutzte Privatfahrzeuge, für die dem Arbeitnehmer eine Kilometerpauschale gewährt wird, unterliegen nun der TVS. Da letztere Bestimmung auf heftigen Protest gestoßen ist, hat die Finanzverwaltung die Erleichterungen, die ursprünglich nur für kleine und mittlere Unternehmen (PME) gelten sollten, jetzt auf alle Unternehmen ausgedehnt.

So wird zukünftig allen Unternehmen ein Freibetrag von 15.000 EUR auf die TVS, die wegen gezahlter Kilometerpauschalen fällig ist, eingeräumt. Darüber hinaus wird die entsprechende TVS nur zu 1/3 im ersten Jahr, zu 2/3 im zweiten und erst im dritten Jahr zu 100% fällig. Diese Erleichterungen gelten ab 2006, d.h. sie konnten bereits für die jährliche TVS-Erklärung zum 30. September 2006 berücksichtigt werden.

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