DiagnosticNews . Februar 2007 . Steuerrecht
Zinsen innerhalb verbundener Unternehmen
Festsetzung des steuerlich abzugsfähigen Zinssatzes
Zinsen auf Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich nur bis zu dem von der Finanzverwaltung festgelegten Zinssatz steuerlich abzugsfähig. Dieser beträgt für zwölfmonatige Geschäftsjahre je nach Bilanzstichtag derzeit:
| Bilanzstichtag | Maximaler Zinssatz |
|---|---|
| 31. Dezember 2006 – 30. Januar 2007 | 4,48 |
| 31. Januar – 27. Februar 2007 | 4,54 |
| 28. Februar – 30. März 2007 | 4,60 |
Wie bereits mehrfach berichtet (zuletzt in Diagnostic News Nr. 23 – Juli 2006) betrifft diese Regelung, erstmalig ab dem 1. Januar 2007, alle Zinsen, die innerhalb inländischer oder ausländischer verbundener Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Ferner sind weitere Kriterien, die trotz Anwendung des korrekten Zinssatzes die Abzugsfähigkeit der Zinsen einschränken können (u.a. Höhe des Eigenkapitals im Vergleich zum Darlehen, Gesamtsumme der Zinsaufwendung gemessen am laufenden Ergebnis), zu berücksichtigen.

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