DiagnosticNews . Februar 2007  . Rechnungslegung

Bei Tauschgeschäften auf das Buchungsdatum achten

Aufwand und Ertrag sind zeitgleich zu buchen

Waren- oder Dienstleistungstauschgeschäfte sind jeweils als Aufwand und als Ertrag zu verbuchen. Zur Wertermittlung des Tausches ist dabei der Verkehrswert der ausgetauschten Waren oder Dienstleistungen heranzuziehen. Darüber hinaus stellt sich jedoch in der Praxis oftmals die Frage des Buchungszeitpunkts.

In einer Verlautbarung hat die französische Wirtschaftsprüferkammer („Conseil National des Commissaires aux Comptes“ – CNCC) hierzu jetzt Stellung genommen. Demnach sind in einem Tauschgeschäft die sich entsprechenden Aufwendungen und Erträge immer zeitgleich zu buchen, damit sie sich in der Ergebnisrechnung gegenseitig aufheben können. Erfolgt der physische Austausch jedoch tatsächlich zeitversetzt, so sind buchhalterisch entsprechende Abgrenzungsbuchungen vorzunehmen.

So hat der Vertragspartner, der Waren bzw. Dienstleistungen bereits erhalten, aber selbst noch nicht seinen Teil des Tauschgeschäfts erfüllt hat, eine passivische Abgrenzung („produit constaté d’avance“), d.h. die Ertragsneutralisierung vorzunehmen.

Ebenso hat der andere Vertragspartner, der bereits tätig war, aber bisher im Gegenzug noch keine Waren oder Dienstleistung erhielt, eine aktivische Abgrenzung („charge constatée d’avance“) zu bilden.

Die passivische bzw. aktivische Abgrenzung ist bei Erfüllung des Tauschgeschäfts aufzulösen, damit sich Aufwand und Ertrag buchhalterisch simultan ausgleichen können.

Es ist anzumerken, dass Tauschgeschäfte der Mehrwertsteuer unterliegen.

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