DiagnosticNews . Februar 2007 . Arbeitsrecht
Nichtige Wettbewerbsverbotsklauseln
Entschädigungshöhe ist maßgebend
Entscheidung des Kassationsgerichtshofs
Eine Wettbewerbsverbotsklausel, die ein Konkurrenzverbot über zwei Jahre festlegt, das sich auf das betroffene und die drei angrenzenden Departements erstreckt und hierfür eine Entschädigung von 10% des letzten Bruttogehalts für jeden nicht tätig gewordenen Monat vorsieht, ist unwirksam.
Laut einem Urteil des französischen Kassationsgerichtshofs für Arbeitsrecht handele es sich um eine völlig unzureichende finanzielle Gegenleistung, was gleichbedeutend mit einer fehlenden Gegenleistung sei. Der Arbeitgeber wurde im vorliegenden Fall zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.

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