DiagnosticNews . Dezember 2006 . Steuerrecht
Erster Entwurf zum Jahreshaushaltsgesetz 2007
Nur geringe Veränderungen für die Unternehmen
2007 wird nicht das Jahr der großen Steuerreformen. Der erste Entwurf zum Jahreshaushaltsgesetz 2007 – „Loi de Finances 2007“ – ist eher ernüchternd. Experten führen das auf den bevorstehenden Wahlkampf zurück. Welche Regierung wagt es schon, in den letzten Monaten ihrer Amtszeit große und vielleicht umstrittene Steuerreformen einzuleiten? Dennoch nachstehend die wichtigsten geplanten Maßnahmen für die Unternehmen:
- Änderung der Körperschaftsteuervorauszahlungen
Die vierte und letzte Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer, die für Unternehmen mit dem Kalenderjahr als Geschäftsjahr zum 15. Dezember fällig ist, muss zukünftig für alle größeren Unternehmen auf der Grundlage des erwarteten laufenden – und nicht auf dem des abgelaufenen – Geschäftsjahres gezahlt werden. Betroffen hiervon sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Mio. EUR (bisher 1 Mrd. EUR). Diese Neuregelung gilt erstmalig für die zum 15. Dezember 2007 fällige Vorauszahlung. (Für eine ausführliche Erläuterung der Anzahlungen der Körperschaftsteuer vgl. Diagnostic News Nr. 24 – September 2006).
- Steuererleichterungen für dynamische mittelständische Unternehmen
Durch eine spezifische Steuererleichterung soll bei mittelständischen Unternehmen, deren Gehaltsmasse um mindestens 15% gegenüber dem Vorjahr ansteigt, die Körperschaftsteuerschuld auf den Durchschnitt der beiden vorangegangenen Jahre eingefroren werden. Hiervon betroffen sind Unternehmen, die mindestens 20 und höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen, weniger als 50 Mio. EUR Umsatz erzielen und deren Kapital mehrheitlich von mittelständischen Unternehmen gehalten wird.
- Besteuerung von Spekulationsgewinnen
Veräußerungsgewinne von Unternehmensbeteiligungen, deren Anschaffungskosten mehr als 22,8 Mio. EUR betragen und deren Kapital zu weniger als 5% im Umlauf – und nicht im Anlagevermögen – ausgewiesen wird, sind zukünftig zum normalen Körperschaftsteuersatz zu besteuern (derzeit 33,33%). Die ab dem 1. Januar 2007 geltenden steuerlichen Befreiungsregeln für Beteiligungsverkäufe finden auf diese Kategorie von „Wertpapieren“ keine Anwendung.
- Rückstellung für Investitionen bei Presseunternehmen
Presseunternehmen, die sich in ihren herausgegebenen Zeitungen bzw. Zeitschriften u.a. mit Politik befassen, können wie bisher eine steuerlich abzugfähige Rückstellung für Investitionen bilden. Die Rückstellungsbeträge können u.a. für den Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder auch von Maschinen verwendet werden. Die bestehende Rückstellungsmöglichkeit wurde für den Zeitraum bis 2010 ausgedehnt.

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