DiagnosticNews . Dezember 2006 . Steuerrecht

Firmenfahrzeuge werden noch stärker besteuert

Abschreibungen auf Pkws mit hohem CO2-Ausstoß nur noch bis maximal 9.900 p steuerlich abzugsfähig

Die französische Finanzverwaltung setzt ihren „Kampf“ gegen umweltbelastende Personenkraftwagen fort. Nachdem letztes Jahr schon die Pkw-Steuer –„Taxe sur les Véhicules des Sociétés“ (TVS) – angehoben wurde, ist jetzt die Höhe der abzugsfähigen Abschreibungen weiter beschränkt worden.

Bisher waren die Abschreibungen von aktivierten Pkws nur bis zu einem Anschaffungswert von maximal 18.300 EUR von der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Darüber hinaus gehende Abschreibungen, d.h. Beträge, die den obigen Grenzwert überstiegen, waren zwar handelsrechtlicher Aufwand, konnten aber nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Für Personenkraftwagen mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 200g pro Kilometer ist der Grenzwert für die Abzugsfähigkeit der Abschreibungen jetzt auf 9.900 EUR gesenkt worden. Diese Beschränkung gilt für alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 2. Juni 2004 erfolgte und die nach dem 1. Januar 2006 vom Unternehmen erworben wurden.

Die eingeschränkte Abzugsfähigkeit gilt ferner auch für geleaste oder länger als drei Monate gemietete Pkws. Der der Abschreibung entsprechende Teilbetrag der Leasing- bzw. Mietraten, der den obigen Grenzwert übersteigt, ist dann ebenfalls nicht abzugfähig.

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