DiagnosticNews . Dezember 2006 . Sozialrecht
Abfindungen für Ruheständler bald immer steuer- und sozialabgabenfrei?
Parlament verabschiedet umstrittene Reform
Betriebsrenten sind in Frankreich eher eine Seltenheit. Dagegen sind Abfindungszahlungen an Mitarbeiter, die in den Ruhestand ausscheiden, der Regelfall. Die Höhe dieser Abfindungen – „Indemnités de Départ à la Retraite“ (IDR) – hängt von der Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist, und bemisst sich nach der Betriebszugehörigkeit des betroffenen Mitarbeiters. Mitunter können die IDR mehrere Monatsgehälter darstellen. Die IDR sind jedoch nur dann verpflichtend zu zahlen, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, um tatsächlich in den Ruhestand zu gehen.
Da es sich um einen schwebenden Rechtsanspruch des Arbeitnehmers handelt, wird bisher handelsrechtlich keine Passivierung gefordert; im Anhang ist jedoch hierüber betragsmäßig zu berichten. Die mögliche freiwillige Bildung einer Rückstellung ist steuerlich nicht abzugfähig; die effektive Auszahlung an die Mitarbeiter stellt jedoch einen steuerlichen Aufwand dar.
Soweit Unternehmen eine entsprechende Rückstellung vornehmen, ist für deren Höhe von entscheidender Bedeutung, ob die späteren IDR-Zahlungen der Sozialversicherungspflicht (ca. 50%) unterliegen. Sozialabgaben sind nämlich nur dann fällig, wenn die Mitarbeiter freiwillig in den Ruhestand gehen. Wird der Arbeitnehmer hingegen vom Unternehmen in den Ruhestand versetzt – dies kann auch für Mitarbeiter nach Erreichen der Altersgrenze (65 Jahre) der Fall sein – so bekommt die IDR den Charakter einer „normalen Abfindung“ und ist bei Unternehmen und Empfänger sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus fällt beim Mitarbeiter in diesem Fall auch keine Einkommensbesteuerung an.
Um diese Ungleichbehandlung zu beheben, haben die französischen Abgeordneten – gegen den ausdrücklichen Willen der Regierung – beschlossen, alle IDR-Zahlungen zukünftig von Sozialabgaben und Steuern in allen Fällen zu befreien. Diese Maßnahme, die – so wird geschätzt – jedes Jahr zwischen 400 und 700 Mio. EUR kosten könnte, muss allerdings noch von der zweiten Kammer des französischen Parlaments bestätigt werden.
Unternehmen, die in ihrem Abschluss die IDR einschließlich Sozialabgaben zurückgestellt haben, sollten daher noch etwas warten, bevor sie den entsprechenden Rückstellungsbetrag anteilig auflösen.

nach oben