DiagnosticNews . Dezember 2006 . E-Medien
Sammeln von E-Mail-Adressen verboten
Auf die wachsende Bedeutung von Internet und E-Mail-Kommunikation für den Vertrieb braucht nicht mehr hingewiesen zu werden. Unerwünschte Nebeneffekte wie z.B. das Versenden von ungewollten E-Mails oder „Spamming“ sind immer häufiger. Der Gesetzgeber versucht deshalb, diese neuen Kommunikations- und Vertriebswege zunehmend zu regulieren. In diesem Zusammenhang ist eine neue Entscheidung des französischen Kassationsgerichtshofes bedeutsam.
Das Gericht hat die Nutzung von E-Mail-Adressen zu Prospektionszwecken weiter eingeschränkt. Das Sammeln von E-Mail-Adressen im Internet, ohne deren Besitzer hiervon in Kenntnis zu setzen, ist danach verboten. Das Gericht führte hierzu aus, dass dem Besitzer durch diese Vorgehensweise die Möglichkeit genommen würde, sich der Nutzung seiner E-Mail-Adresse zu widersetzen. Dabei sei es unerheblich, ob die E-Mail-Adressen abgespeichert oder sofort zur Versendung von „Spam-Mails“ genutzt würden.
Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer Gesellschaft, die im Internet unerlaubt E-Mail-Adressen sammelte und diese später zur Aussendung von unerwünschtem „Spams“ verwendete, zu einer Geldstrafe von 3.000 EUR verurteilt.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass gemäß dem französischen Post- und Telekommunikationsgesetz („Code des Postes et des Communications Electroniques“) die Prospektion von physischen Personen per E-Mail nur mit deren Einverständnis erlaubt ist. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung wird – pro erfolgter Kommunikation – mit einer Strafe von 750 EUR geahndet.

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