DiagnosticNews . September 2006 . Bilanzrecht
Bewertung von Halbfabrikaten
Ist der Nutzwert oder der Verkaufspreis maßgebend?
In einer jüngeren Entscheidung hat die Berufungsinstanz des Verwaltungsgerichts von Lyon zur Wertberichtigung von Halbfabrikaten Stellung genommen. Demnach sind handelsrechtlich und steuerlich gegebenenfalls unterschiedliche Wertansätze heranzuziehen.
Handelsrechtlich ist für die Bewertung von Halbfabrikaten deren zukünftige Verwendung relevant. Handelt es sich um „echte“ Halbfabrikate, d.h. um Artikel, die weiterhin im Produktionszyklus bearbeitet werden, so ist zu deren Bewertung der ihr in diesem Zustand zugeteilte Nutzwert heranzuziehen. Sollten die Halbfabrikate hingegen vom Unternehmen verkauft werden, so ist der Verkaufspreis maßgebend.
Zur Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs müssen zunächst die Produktionskosten ermittelt werden. Diese enthalten direkte Kosten (Rohstoffe, Personalkosten, …), indirekte Kosten, variable und fixe Produktionskosten sowie produktionsspezifische Abschreibungen für Entwicklungskosten und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände. Die Wertberichtung ist durch Vergleich dieser Produktionskosten mit dem Verkaufspreis oder auch dem Nutzwert zu ermitteln. Bei der Berechnung des Nutzwertes sind die zukünftig aus der Verwendung der Vorräte erwarteten Nettogeldflüsse zu berücksichtigen.
Diese grundsätzliche Handhabung ist mit der Vorgehensweise nach IFRS identisch.
Steuerlich hingegen, so die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, ist die weitere beabsichtigte Verwendung der Halbfabrikate unerheblich. Demnach besteht steuerlich immer nur dann ein Wertberichtigungsbedarf, wenn die Produktionskosten über dem möglichen Verkaufserlös der Halbfabrikate liegen. Bei einer Weiterbearbeitung dieser Produkte scheidet damit eine Wertberichtigung aus.
Dies entspricht der Handhabung, die auch bei der Bewertung von Rohstoffen Anwendung findet.

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