DiagnosticNews . September 2006 . Bilanzrecht

Bilanzierung von Gratisgutscheinen

Steuerliche Regelung nähert sich handelsrechtlicher Handhabung

Die Gewährung von Kaufgutscheinen, die auf zukünftige Einkäufe anzurechnen sind, gehört immer mehr zu den üblichen Geschäftsgepflogenheiten, um das Konsumverhalten der Kunden anzuregen.

Das oberste französische Verwaltungsgericht („Conseil d’Etat“) hat nun in seiner Entscheidung vom 3. März 2006 seine bisherige ständige Rechtsprechung zu dieser Frage aufgegeben. Der „Conseil d’Etat“ vertritt danach die Meinung, dass die Gewährung von Gratisboni einen entscheidenden Einfluss auf die erste Kaufentscheidung ausübt und deshalb im Ergebnis auch bereits diesem Vorgang zuzurechnen ist. Damit wäre grundsätzlich eine Rückstellungsbildung bei Gewährung möglich, wenn auch die bestehenden Regeln noch entsprechend anzupassen sind.

Für die Zukunft könnte danach ein Einklang zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Regeln erreicht werden. Es wäre wünschenswert und zur Klarstellung erforderlich, dass die Finanzverwaltung zu dieser wichtigen wirtschaftlichen Frage ausdrücklich Stellung nimmt.

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