DiagnosticNews . September 2006 . Arbeitsrecht
Mobbing am Arbeitsplatz
Vorgesetzte und Unternehmen haften gleichermaßen
Der Vorgesetzte, der seinen Mitarbeiter permanent vorsätzlich schikaniert, kann hierfür persönlich verantwortlich und schadenersatzpflichtig gemacht werden. Gleichzeitig ist es aber auch Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen seiner Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge den Arbeitnehmer vor jeglichem Mobbing zu schützen.
Eine Haftungsbefreiung des Arbeitgebers für das Vergehen von leitenden Mitarbeitern gegenüber deren Untergebenen ist nicht möglich.
Das französische Kassationsgericht („Cour de Cassation“) verurteilte in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2006 entsprechend sowohl den schikanierenden Vorgesetzten als auch den Arbeitgeber wegen des ständigen moralischen und psychologischen Drucks, dem der Arbeitnehmer ausgesetzt war.
Laut Gericht wurden dabei die Würde und die Menschenrechte des Untergebenen verletzt und stellen einen Straftatbestand für den Vorgesetzten dar, unabhängig davon, dass dieser nur in Ausübung seiner Funktion handelte.
Auch der Arbeitgeber kann sich dabei nicht – trotz mangelnder Schuld – seiner zivilrechtlichen Verantwortung entziehen und ist damit in gleicher Weise schadenersatzpflichtig.

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