DiagnosticNews . Juli 2006 . Arbeitsrecht
Teures französisches Arbeitsrecht
Zu Recht werden landläufig Verstöße gegen das Arbeitsrecht in Frankreich als „sehr teuer“ bezeichnet. Mit Urteil vom 25. Januar 2006 hat der französische Kassationsgerichtshof („Cour de Cassation“) noch einmal die finanziellen Folgen für einen Arbeitgeber in Frankreich bestätigt, der einer Verurteilung zur Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers nicht Folge leistet:
Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf einen Schadensersatzbetrag in Höhe der Vergütung, die er bis zu seinem Verzicht auf die Wiedereingliederung und die Feststellung der Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten hätte. Darüber hinaus stehen ihm die gesetzliche bzw. tarifvertragliche Kündigungsentschädigung sowie ein Schadensersatz für eine ungerechtfertigte Kündigung von mindestens 6 Monatsgehältern zu.

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