DiagnosticNews . Juli 2006 . Arbeitsrecht

Teures französisches Arbeitsrecht

Zu Recht werden landläufig Verstöße gegen das Arbeitsrecht in Frankreich als „sehr teuer“ bezeichnet. Mit Urteil vom 25. Januar 2006 hat der französische Kassationsgerichtshof („Cour de Cassa­tion“) noch einmal die finanziellen Folgen für einen Arbeitgeber in Frankreich bestätigt, der einer Verurteilung zur Wieder­eingliederung eines Arbeit­nehmers nicht Folge leistet:

Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf einen Schadensersatzbetrag in Höhe der Vergütung, die er bis zu seinem Verzicht auf die Wiedereingliederung und die Feststellung der Kündigung des Arbeitsvertrages erhalten hätte. Darüber hinaus stehen ihm die gesetzliche bzw. tarifvertragliche Kündigungs­entschädi­gung sowie ein Schadensersatz für eine ungerechtfertigte Kündigung von mindestens 6 Monatsgehältern zu.

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