DiagnosticNews . Juli 2006 . Arbeitsrecht
Entlassungsbeschränkungen für ältere Mitarbeiter werden gelockert
Die Delalande-Abgabe wird abgeschafft
Die Delalande-Abgabe war als der ultimative Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter konzipiert worden; in der Praxis hat sie sich jedoch eher als eine Einstellungsbarriere für Senioren erwiesen.
Durch sie wurde der Arbeitgeber, der ältere Mitarbeiter (über 50 Jahre) entlassen wollte, zur Zahlung einer gesonderten Abgabe an die französische Arbeitslosenversicherung (ASSEDIC) verpflichtet. Betragsmäßig konnte die Delalande-Abgabe bis zu einem Jahresgehalt ausmachen.
Die französische Regierung ist nun bemüht, den Beschäftigungsanteil bei den Senioren zu erhöhen. Erklärtes Ziel ist es, den Prozentsatz der beschäftigten 55- bis 64-jährigen von derzeit ca. 40% auf 50% in 2010 anzuheben. Dabei passt die Delalande-Abgabe nur noch schwerlich in das generelle Konzept zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit.
Die Pläne der Regierung sehen deshalb auch die progressive Abschaffung der Abgabe bis zum 1. Januar 2010 vor. Bis dahin soll sie für ältere Arbeitnehmer, die nach Verkünden des Gesetzes eingestellt werden, im Falle einer Entlassung nicht mehr zu entrichten sein. Bereits 2004 waren weitreichende Befreiungsvorschriften verabschiedet worden. Diese sahen u.a. vor, dass für Arbeitnehmer, die nach dem 45. Lebensjahr eingestellt und mit über 50 Jahren entlassen wurden, keine Delalande-Abgabe mehr zu entrichten war.

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