DiagnosticNews . Mai 2006 . Steuerrecht
Ausgabe von Gratisaktien
Steuerliche Anreize
Stock-Option-Pläne gehören heute zu den wichtigen Bestandteilen der Vergütungsregelungen für Vorstände und leitende Angestellte börsennotierter Gesellschaften. Teilweise, wenn auch wesentlich seltener, werden entsprechende Zusagen ebenfalls in nicht börsennotierten Unternehmen erteilt.
Das Stock-Option-Verfahren ist schwerfällig, und der gewünschte Effekt tritt erst bei Veräußerung der Aktien ein, dem ein in der Regel zu finanzierender Erwerbsvorgang vorausgeht.
Die Gratisaktie, die zwar dem Grunde nach ein ähnliches Ziel verfolgt,
sieht ein anderes Ablaufschema vor:
Nach Beendigung einer mindestens zweijährigen Haltefrist erlangt
der begünstigte Arbeitnehmer kostenlos Eigentum an den zugesagten
„Gratisaktien“. Er ist damit u. a. vollberechtigter
Dividendenempfänger. Der zu diesem Zeitpunkt ermittelte Wert
der Aktien ist erst bei einer späteren Veräußerung,
die jedoch frühestens nach einer weiteren Haltefrist von zwei
Jahren erfolgen kann, zu einem Pauschalsatz von 41% zu versteuern.
Der Mehrwert, d.h. der Unterschiedsbetrag zwischen dem dem Gratiserwerb
beigelegten Wert und dem Veräußerungserlös, ist dem
Normalsteuersatz von 27% zu unterwerfen.
Beide Vorgänge sind sowohl für den Arbeitnehmer als auch
für das Unternehmen von der Sozialversicherung befreit.

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