DiagnosticNews . Mai 2006 . Steuerrecht
Steuergutschrift für Forschungsaufwendungen
Kriterien für das Kalenderjahr 2006
Die von französischen Unternehmen erbrachten Aufwendungen für Forschung werden unter Berücksichtigung gewisser Kriterien seit Jahren vom Staat steuerlich subventioniert. Die hierfür zugrunde liegenden Voraussetzungen und anzuwendenden Bemessungsgrundlagen ändern sich jedoch permanent. Nachstehend die für das Kalenderjahr 2006 geltenden Vorschriften:
1. Basis – Erhöhung des Forschungsvolumens gegenüber dem Vorjahr
Die im Berichtsjahr 2006 getätigten Aufwendungen für Forschung werden mit den vorausgegangenen Jahren verglichen, und soweit ein Anstieg in 2006 zu verzeichnen ist, wird dieser bis zu 40% als Steuergutschrift anerkannt.
2. Basis – Getätigtes Forschungsvolumen im Geschäftsjahr
2006
Auf den in 2006 tatsächlich angefallenen Forschungsaufwand
wird eine Steuergutschrift in Höhe von 10% erteilt. Die auf
beiden Basen errechneten Beträge sind kumulativ bei der Steuergutschrift
zu berücksichtigen, jedoch auf einen Maximalbetrag von 10 Mio.
D für 2006 beschränkt.
3. Begünstigte Forschungsaufwendungen
Im Wesentlichen sind hiervon betroffen:
- Abschreibungen auf Anlagegüter für Forschungseinrichtungen
- 75% der Personalkosten für Forschungspersonal; die Ersteinstellung eines Doktoranden wird dabei zu 200% berücksichtigt
- Externe Forschungskosten, worunter auch die von verbundenen Unternehmen berechneten Kosten fallen (max. 2 Mio. €).
4. Behandlung der Steuergutschrift
Die errechnete Steuergutschrift wird direkt von der Körperschaftsteuer 2006 in Abzug gebracht. Der übersteigende Betrag beinhaltet eine Forderung gegenüber der Finanzverwaltung, die zu aktivieren und über einen Zeitraum von drei Jahren mit Körperschaftsteuerzahlungen zu verrechnen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird der noch nicht verrechnete Betrag auf Antrag zurückerstattet. Die Forderung ist nicht übertragbar, kann jedoch gegenüber Kreditinstituten zwecks Beleihung (System Dailly) genutzt werden.

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