DiagnosticNews . Mai 2006 . Steuerrecht

Steuergutschrift für die Familie („Credit d‘Impôt Famille“)

Frankreich verfügt seit Jahren über eine der höchsten Geburtenraten in Europa. Die Gründe für dieses Phänomen sind vielseitig. Eine sehr aktive staatliche Familienpolitik ist hierfür nicht unwesentlich verantwortlich.

Durch das Finanzgesetz 2004 wurde eine Steuergutschrift für Unternehmen eingerichtet, deren Ziel es ist, die Vereinbarkeit zwischen Familie und Arbeit zu fördern. Dafür erhalten Unternehmen für bestimmte, im Gesetz ausdrücklich aufgeführte Aufwendungen, die diesem Zweck dienen, eine Steuergutschrift.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den geförderten Aufwendungen um die Gehaltsbezüge bzw. Weiterzahlungen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutzurlaub bei Mitarbeitern und deren Ehegatten anfallen und nicht von den gesetzlichen oder auch freiwilligen Sozialversicherungen abgedeckt werden.

Die Steuergutschrift beträgt 25% der geförderten Kosten und ist auf einen Höchstbetrag von 500.000 € pro Geschäftsjahr begrenzt. Soweit die Gutschrift die Körperschaftsteuerschuld, auf die sie angerechnet wird, übersteigt, erfolgt die sofortige Erstattung des Differenzbetrags durch die Finanzverwaltung.

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