DiagnosticNews . Mai 2006 . Handelsrecht

Bedeutung der Patronatserklärung

Zusicherung eines Ergebnisses

Zwei neuere Gerichtsentscheidungen haben die Tragweite von Patronatserklärungen („lettre d’intention“/„lettre de confort“), in ein neues Licht gesetzt und die Wichtigkeit der vorliegenden Formulierungen herausgehoben.

In dem ersten Urteil hatte eine Muttergesellschaft zugesichert, die Sanierung ihrer Tochtergesellschaft durch entsprechende Rekapitalisierungsmaßnahmen fortzusetzen. Mit der Durchführung der versprochenen Eigenkapitalzuführung sind die Verpflichtungen der Muttergesellschaft gegenüber der Bank erloschen. Dabei ist gleichgültig, ob die realisierten Sanierungsmaßnahmen den gewünschten Erfolg brachten und dadurch die bestehenden Schulden der Tochtergesellschaft gegenüber der Bank beglichen werden konnten. Die Erklärung des Patronatsgebers beschränkte sich auf eine Handlung, ohne ein Ergebnis zuzusichern.

Im zweiten Urteil hingegen hatte sich die Muttergesellschaft gegenüber dem Kreditinstitut verpflichtet, für die Schulden der Tochtergesellschaft aufzukommen. In diesem Fall ist die Muttergesellschaft nur dann aus ihrem Obligo entbunden, wenn die Forderungen der Bank gegenüber der Tochter auch tatsächlich beglichen wurden. Die Patronatserklärung beinhaltete hier ein zugesichertes Ergebnis.

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