DiagnosticNews . Mai 2006 . Handelsrecht
Feindliche Firmenübernahmen werden erschwert
Frankreich wehrt sich
Der Wirtschaftspatriotismus blüht wieder in Europa. Statt europäische Zusammenschlüsse zu fördern, um sich so gegenüber den Weltkonzernen – gleichgültig, aus welchem Land sie kommen – zu schützen bzw. besser Paroli bieten zu können, geht jedes Mal ein Aufschrei durch die Lande, wenn eine feindliche Übernahme durch ein ausländisches Unternehmen angekündigt wird. Frankreich möchte hiergegen nun gesetzliche Hürden aufbauen.
Die französische Generalversammlung hat hierzu im März 2006 ein entsprechendes Gesetz erlassen – die Zustimmung des Senats steht noch aus. Im Falle eines feindlichen Übernahmeangebots gibt das neue „Anti-OPA-Gesetz“ (Gesetz gegen öffentliche Übernahmeangebote) den börsennotierten Unternehmen die Möglichkeit zur Ausgabe von kostenlosen Zeichnungsrechten („bon d’offres“). Auf diese Weise soll das Angebot des Aufkäufers massiv verwässert und damit entsprechend verteuert werden. Die Übernahme soll nicht definitiv verhindert, aber erschwert bzw. eingehender verhandelt werden können.
Die Maßnahme kann durch eine normale, aber aus außerordentlichen Gründen einberufene Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Bei einer Stimmenvertretung von mindestens 20% der Aktionäre für die erste Einberufung und dem völligen Wegfall einer Mindestvertretung bei der zweiten Einberufung genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Beschlussfassung.

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