DiagnosticNews . Mai 2006 . Arbeitsrecht

Das anonyme Bewerbungsschreiben

Ein interessanter, aber theoretischer Weg

Frankreich kämpft gegen die Arbeitslosigkeit. Ein neues Gesetz („Loi sur l’égalité des chances“) versucht, durch eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen die Chancengleichheit unter den Arbeitssuchenden, und insbesondere die der Langzeitarbeitslosen, sicherzustellen. Die Einführung eines anonymen Bewerbungsschreibens („CV anonyme“) ist eine weitere Maßnahme und ein Versuch, bestimmte Antragsteller nicht bereits bei der ersten Anlaufstelle in den Unternehmen scheitern zu lassen. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass aus allen Bewerbungsunterlagen, noch bevor eine erste Vorauswahl getroffen wird, Name, Adresse, Alter, Geschlecht und ein eventuell beiliegendes Foto herauszunehmen sind.

Die vorliegende Gesetzesregelung erscheint sehr theoretisch und wurde entsprechend heftig diskutiert. Sie bedarf deshalb auch noch vor Umsetzung eines Dekrets durch den französischen Obersten Verwaltungsgerichtshof („Conseil d’Etat“). Der Anwendungskreis wurde auf Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern beschränkt. Damit würde diese Regelung nur 30.000 von insgesamt 2,6 Mio. Unternehmen (also etwas mehr als 1%) in Frankreich betreffen.

Es bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zur Umsetzung dieses Gesetzes kommt. Von Arbeitgeberseite wurde bereits von Anfang an die Praktikabilität dieser Maßnahme in Frage gestellt.

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