DiagnosticNews . Mai 2006 . Arbeitsrecht
Zahlung eines Sonderbonusses 2006
Befreiung von der Sozialversicherung
Unternehmen können im Jahr 2006 einen von der Sozialversicherung befreiten Sonderbonus bis zu 1.000 D an ihre Mitarbeiter auszahlen. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Abschluss einer die gesamte Belegschaft betreffende Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern. Die Begünstigung einer oder auch mehrerer Kategorien von Arbeitnehmern ist ausgeschlossen.
Allerdings kann die Höhe des Bonusses in Abhängigkeit der übrigen Bezüge, der Qualifikation und/oder der Betriebszugehörigkeit des Empfängers von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein.
Besteht im Unternehmen bereits ein Unternehmenssparvertrag („Plan d’Epargne d’Entreprise“– PEE), so sind die Arbeitnehmer darüber zu informieren, dass der Bonus alternativ hierfür genutzt werden kann. Soweit die Einzahlung in den PEE erfolgt, ist der Bonus zusätzlich einkommensteuerfrei. Die Betriebsvereinbarung muss vor dem 30. Juni 2006 abgeschlossen werden. Die Auszahlung hat bis zum 31. Juli 2006 zu erfolgen.

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