DiagnosticNews . Februar 2006 . Steuerrecht
Steuerliche und sozialrechtliche Behandlung von Entschädigungen bei Vertragsaufhebung
Herabsetzung der Freibeträge
Zum 1. Januar 2006 sind die steuerlichen und sozialrechtlichen Freibeträge für Entschädigungszahlungen bei Entlassungen auf ca. 186.000 D und im Falle von vorzeitiger Pensionierung auf ca. 155.000 D herabgesetzt worden. Die neue Regelung betrifft nur Vorgänge, die ab dem 1. Januar 2006 unterzeichnet wurden.
Des Weiteren belaufen sich die entsprechenden Freibeträge für Entschädigungen bei vorzeitiger Mandatsabberufung auf ca. 155.000 D. Entlassungszahlungen hingegen, die im Rahmen eines Sozialplans geleistet wurden, sind weiterhin von Steuern und Sozialabgaben befreit.
Ebenso liegt völlige Befreiung vor, soweit die Entschädigungen nicht die durch Konventionen und branchenspezifische Kollektivabkommen getroffenen Vereinbarungen übersteigen, gleichgültig welche Höhe darin festgelegt wurde.
Sämtliche Entschädigungen unterliegen aber wie bisher der Sonderabgabe CRDS.

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