DiagnosticNews . Februar 2006 . Steuerrecht
Steuerliche Konsequenzen aus dem "Komponenten Approach"
In der letzten Diagnostic News Ausgabe (Dezember 2005) berichteten wir über die ab dem 1. Januar 2005 geltende Reform für die Bilanzierung des Anlagevermögens. Wesentliche Punkte sind hierbei die Aufspaltung von größeren Anlagegütern in einzelne Komponenten - mit unterschiedlichen Nutzungsdauern - und die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer bei der Berechnung der Abschreibungen.
Die französische Finanzverwaltung hat hierfür in einer am 30. Dezember 2005 veröffentlichten Richtlinie die steuerlichen Konsequenzen präzisiert.
Demnach erkennt die Finanzverwaltung die handelsrechtlich gebildeten und bilanzierten Komponenten an. Die entsprechenden Abschreibungsaufwendungen sind daher vollständig steuerlich abzugsfähig. Hinsichtlich der neuen - in der Regel längeren - wirtschaftlichen Abschreibungsdauer, die sich an der unternehmensspezifischen Nutzung orientiert, akzeptiert die Finanzverwaltung ebenfalls deren Übertragung in die Steuerbilanz.
Wahlweise kann aber auch steuerlich - also in einem gesonderten Anlagenregister - mit den bisher üblichen Nutzungsdauern fortgefahren werden. In diesem Fall ist die Differenz zwischen handels- und steuerrechtlicher Afa als so genannte "derogative Abschreibung" ("amortissement dérogatoire") zu betrachten. "Derogative Abschreibungen" werden im französischen Jahresabschluss in der Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen Ergebnis und in der Bilanz im Eigenkapital ("provisions réglementées" - SoPo) ausgewiesen.
Die neuen Bewertungsregeln können nach zwei verschiedenen Methoden, retrospektiv oder prospektiv - beide Methoden werden von der Finanzverwaltung akzeptiert - eingeführt werden.
Lediglich bei der retrospektiven Methode kann es zu einer Versteuerung des Aufwertungsunterschieds kommen, der sich aus der rückwirkenden Anwendung einer längeren Nutzungsdauer ergibt, aber nur dann, wenn auch steuerlich die neue längere Abschreibungsdauer angewendet wird. Ansonsten wird der Unterschiedsbetrag im Eigenkapital unter den "derogativen Abschreibungen" ausgewiesen.
Soweit die Unternehmen die aufwändigere retrospektive Methode wählen, wird dies grundsätzlich zu einem Anstieg des Eigenkapitals in den französischen Bilanzen führen, der entweder aus einer Erhöhung des Jahresergebnisses oder der positiven "passivischen Abschreibungen" resultiert.

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