DiagnosticNews . Februar 2006 . Steuerrecht

Finanzamt erstellt die Erklärung selbst

Erster Schritt zur Quellenbesteuerung?

Das Steuereinbehaltungsverfahren bei der Auszahlung von Löhnen und Gehältern ist in Frankreich nicht bekannt. Der Steuerpflichtige erklärt seine jährlichen Einkünfte zu einem amtlich festgelegten Zeitpunkt und leistet auf der Basis dieser Selbsterklärung die entsprechenden angeforderten Voraus- und Endzahlungen. Darüber hinaus kann er auf Antrag auch in monatlichen Raten, errechnet auf der Basis der letzten Jahressteuerschuld, die Einkommensteuer entrichten.

Viele Versuche der französischen Finanzverwaltung, ein direktes Einbehaltungsverfahren beim Arbeitgeber einzuführen, sind bisher am Widerstand der Öffentlichkeit gescheitert. Um das schwerfällige bestehende Verfahren sowohl für die Verwaltung als auch für den Steuerpflichtigen zu vereinfachen, wurden erstmalig in 2005 in einem örtlich begrenzten Steuerbezirk bereits vorweg ausgefüllte Einkommensteuererklärungen an die Steuerpflichtigen verschickt. Dies war grundsätzlich möglich, da jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, Ende Januar eines jeden Jahres eine Aufstellung über die an seine Arbeitnehmer ausgezahlten Löhne und Gehälter des abgelaufenen Jahres an das zuständige Finanzamt zu melden. Es liegen also bereits vor Abgabe der Einkommensteuererklärung des einzelnen Steuerpflichtigen die entsprechenden Zahlen bei der örtlichen Finanzbehörde vor.

Aufgrund der zufrieden stellenden Ergebnisse dieses letztjährigen Pilotprojekts soll ab 2006 die vorweg ausgefüllte Einkommensteuererklärung für ganz Frankreich zur Regel werden. Soweit der Steuerpflichtige mit den angegebenen Zahlen einverstanden ist, bedarf es nur noch seiner Unterschrift und Rücksendung. Der gesamte Vorgang kann aber auch - wie mittlerweile viele steuerliche Belange - über das Internet durch elektronische Abgabe erfolgen.

Natürlich bleiben einige andere Einkünfte (z.B. aus Kapital, Immobilien etc. und entsprechende Aufwendungen) unerfasst und sind gesondert anzugeben. Insgesamt wurden bei dem Pilotversuch 87% der vorweg ausgefüllten Steuererklärungen als zutreffend bewertet.

Das neue Verfahren wird für die französische Finanzverwaltung eine erhebliche Produktivitätssteigerung und eine zusätzliche Sicherheit für die Einkommensteuererfassung mit sich bringen. Aber auch viele Steuerpflichtige dürften über den Wegfall des lästigen Ausfüllens der jährlichen Erklärung nicht unzufrieden sein.

Der nächste Schritt, d.h. die Einkommensteuer sofort vom Steuerpflichtigen bei Erhalt der Bezüge anzufordern, ist damit nicht mehr sehr weit.

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