DiagnosticNews . Februar 2006 . Handelsrecht
Vereinfachungsregelungen für kleinere Unternehmen
Vereinfachungsregelungen für kleinere Unternehmen
Der französische Rechnungslegungsrat - "Comité de la Réglementation Comptable" (CRC) hat die Grenzwerte angehoben, unter denen für kleinere Unternehmen diverse Vereinfachungen gelten (u.a. verkürzte Anhangsangaben).
Notwendige Kriterien:
- Bilanzsumme: 3.650.000 D (bisher 2.000.000 D)
- Umsatz: 7.300.000 D (bisher 4.000.000 D)
- Anzahl der Mitarbeiter: 50 (unverändert)
Unterschreitet ein Unternehmen am Bilanzstichtag mindestens zwei der oben genannten Kriterien, kann es einen verkürzten Anhang aufstellen. Ferner sind die seit dem 1. Januar 2005 eingeführten neuen Bewertungsregeln für die Aktiva (vgl. Diagnostic News Nr. 20) nicht anzuwenden, und die bisher verwendeten steuerlichen Abschreibungsdauern können weiter benutzt werden. Das Unternehmen ist ebenfalls nicht verpflichtet, in seinem Anlagevermögen eventuelle Komponenten zu identifizieren.
Die neuen Grenzwerte gelten für die ab dem 1. Januar 2005 begonnenen Geschäftsjahre.

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