DiagnosticNews . Dezember 2005 . Steuerrecht
Reduzierung der steuerlichen Verzugszinsen
Gleichstellung zu den von Amts wegen zu zahlenden Zinsen
Neuregelung ab 1. Januar 2006
Für nicht rechtzeitig abgegebene Steuererklärungen oder für im Rahmen von Steuerprüfungen auferlegte Nachzahlungen mussten bisher empfindlich hohe Verzugszinsen bezahlt werden. Sie beliefen sich auf 0,75% pro Monat (9% pro Jahr) und standen im krassen Widerspruch zu den derzeit niedrigen Marktzinsen. Erschwerend kam noch hinzu, dass Zinszahlungen auf Rückerstattungen von Seiten des Staates nur mit dem jeweils geltenden amtlichen Zinssatz ("intérêt légal") (in 2005: 2,05%) erfolgten.
Das neue Jahressteuergesetz 2006 ("Loi de Finances 2006") hat dieser marktfremden und besonders flagranten Benachteiligung ein Ende gesetzt. Ab dem 1. Januar 2006 besteht ein einheitlicher Verzugszinssatz von 0,40% pro Monat, der in gleicher Weise von staatlichen Behörden sowie auch von Steuerpflichtigen einzuhalten ist. Steuerüberzahlungen können nun zu einer interessanten Geldanlage beim Staat (4,80% jährlich) werden.

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