DiagnosticNews . Dezember 2005 . Steuerrecht
Senkung der französischen Einkommensteuer ab 2007
Die französische Regierung hat eine umfangreiche Reform der Einkommens-besteuerung angekündigt. Kernstück der Reform ist eine Reduzierung der bestehenden sechs Steuerstufen auf vier; gleichzeitig wird der Eingangssteuersatz von bisher 6,83% auf 5,5% gesenkt; die Besteuerung beginnt ferner ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 5.500 € statt bisher 4.334 €. Gleichzeitig sinkt der Spitzensteuersatz von bisher 48,09% (ab 48.747 €) auf 40% (65.000 €).
Die generelle Reduzierung der Einkommensteuersätze geht mit der Streichung mehrerer Steuervergünstigungen einher, insbesondere des bisher möglichen Pauschalabschlags von 20% auf die Steuerbemessungsgrundlage. Da dieser Abschlag bisher auf einen Gesamtbetrag von ca. 118 TD beschränkt war, sind die Hauptnutznießer dieser Reform einmal die Kleinst-, aber auch die Großverdiener. So ergibt sich – aus Modellrechnungen – für ein verheiratetes Ehepaar mit zwei Kindern bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 180.000 € eine Einkommensteuerersparnis von rund 14%. Die Reform soll den Staat insgesamt 3,5 Mrd. € kosten.
Gleichzeitig hat die Regierung ankündigt, die Gesamtsteuerbelastung eines Steuerpflichtigen (nur direkte Steuern) auf max. 60% der Einkünfte zu beschränken. Dadurch soll insbesondere vermieden werden, dass einkommensunabhängige Steuern, wie z.B. die Vermögens- oder Grundsteuern, das verfügbare Einkommen des Einzelnen zu stark aufzehren.
Die Reform soll ab 2007 in Kraft treten und wird damit die Einkünfte aus 2006 betreffen, da die französische Einkommensteuer mit einer Jahresverschiebung bezahlt wird. Eine Quellenbesteuerung gibt es bei der Einkommensteuer nicht.
Die so genannten Sozialsteuern (u.a. CSG und CRDS), die zusätzlich zur Einkommensteuer auf sämtliche Einkünfte erhoben werden, sind von der geplanten Reform ausgeschlossen. Sie belaufen sich auf 8% und bei Kapitalerträgen sogar auf 11% der Einkünfte. Die Sozialsteuern stellen derzeit in Frankreich – nach der Mehrwertsteuer - die stärkste Steuerquelle dar; sie erbringen damit mehr als die Körperschaft- und die normale Einkommensteuer. Dies wird sich wohl auch in Zukunft nicht ändern.

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