DiagnosticNews . Dezember 2005 . Steuerrecht

Entwurf zum Jahressteuergesetz 2006 ("Loi de Finances 2006")

Die französische Regierung hat ihren ersten Entwurf zum Jahressteuergesetz 2006 vorgestellt. Der Text wird in diesen Tagen im Parlament debattiert und eventuell noch leicht verändert. Nachstehend die wichtigsten für die Unternehmen vorgesehenen Maßnahmen:

  • Reform der Mindestkörperschaftsteuer (weiterer Artikel hierzu in dieser Ausgabe)
  • Reform der Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
  • Reform der körperschaftsteuerlichen Organschaft
  • Reform der Abzugsfähigkeit von Wertberichtigungen auf Beteiligungen und Immobilien (weiterer Artikel hierzu in dieser Ausgabe)
  • Reform der Steuergutschrift für Forschungsausgaben ("Crédit d'impôt recherche" - CIR)

Die Steuergutschrift soll sich nun aus der Summe von 40% (bisher 45%) des Anstiegs der Forschungsausgaben im Vergleich zum Vorjahr und 10% (bisher 5%) der Ausgaben des laufenden Jahres zusammensetzen. Ferner soll die Obergrenze für Patentkosten, die in die Berechnung des CIR mit einfließen können, von 60.000 € auf 120.000 € angehoben werden. Schließlich sollen auch fremdvergebene Forschungsausgaben besser mitberücksichtigt werden können, und zwar bis in Höhe von maximal 10 Mio. € (bisher 2 Mio. €).

  • Verringerung der steuerlich abzugsfähigen Afa auf Geschäftsfahrzeuge

Ab 2006 sollen diese Afa nur noch bis maximal 12.300 € (bisher 18.300 €) steuerlich abzugsfähig sein.

  • Reform der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer soll ab 2006 auf 3,5% des erzielten Mehrwerts begrenzt werden. Bisher war die Deckelungshöhe vom Umsatz des Unternehmens abhängig und betrug zwischen 3,5% und 4% des erzielten Mehrwerts.

Ferner sollen neu erworbene Sachanlagen nicht in die Bemessungsgrundlage der unbegrenzten Gewerbesteuer einbezogen werden, und zwar im ersten Jahr zu 100%, im zweiten zu 75% und im dritten nur zu 33,33%.

Es ist zu erwarten, dass der Entwurf noch einige Änderungen erfahren wird. Die geplante Reform zum CIR und der Gewerbesteuer stellt für Unternehmen mit hohen Forschungsausgaben und Investitionen auf jeden Fall eine interessante Möglichkeit zur Steuerersparnis dar.

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