DiagnosticNews . Dezember 2005 . Steuerrecht

Tiefgreifende steuerliche Änderungen bei französischen Beteiligungen

Auswirkungen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2004
("Loi de Finances Rectificative pour 2004")

Der französische Gesetzgeber hat die grundlegende Reform der steuerlichen Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von länger als zwei Jahre gehaltenen Beteiligungen abgeschlossen.

Die bisher bestehende Sonderbesteuerung dieser Gewinne von 19% (der Regelkörperschaftsteuersatz beträgt 33,3%) ist bereits in 2005 auf 15% und für 2006 auf 8% gesenkt worden. Im Jahr 2007 wird sie völlig wegfallen.

Mit dieser Maßnahme war auch eine Neuregelung der Rücklage vorzunehmen, in die bisher die steuerlich begünstigten Beteiligungsveräußerungen einzustellen waren.

Nach den alten Bestimmungen unterlag die Ausschüttung dieser Rücklage einer Nachversteuerung, um die Regelbesteuerung (33,3%) wieder herzustellen.

Die Neuregelung sieht ab 2006, nach Abzug eines Freibetrags von 500.000 D und einer Pauschalversteuerung von 2,5%, eine steuerfreie Auflösung vor.

Die obige richtungsweisende Steuerreform hat aber auch Auswirkungen auf die Wertberichtigungen von Beteiligungen. Bisher konnte eine solche Abwertung zwar nicht direkt steuerlich geltend gemacht, aber zumindest mit bestehenden oder zukünftigen "langfristigen" Buchgewinnen verrechnet werden. Des Weiteren konnten die Buchverluste zehn Jahre vorgetragen werden.

Mit dem Wegfall der Besteuerung von Erlösen aus Beteiligungsveräußerungen, definitiv ab 2007, ist nun die notwendige Verrechnungsbasis weggefallen.

Steuerlich wirksame Wertberichtigungen auf Beteiligungen sind damit (ab 2007) definitiv nicht mehr möglich.

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