DiagnosticNews . September 2005 . Steuerrecht
Anschriftsänderung der Steuerpflichtigen
Weitersendungsanweisung bei der Post genügt
In einer jüngeren Entscheidung des französischen Obersten Verwaltungsgerichtshofes („Conseil d’Etat“) vom 18. März 2005 wurde die Rechtsprechung zu den Angabepflichten des Steuerzahlers im Falle seiner Anschriftsänderung dargelegt. Danach genügt es, dass der Steuerpflichtige eine entsprechende Weitersendungsanweisung bei der zuständigen Poststelle hinterlegt. Das Urteil beseitigt damit die teilweise bestehenden Unklarheiten bei der Zustellung von Steuerbescheiden im Rahmen von Betriebsprüfungen zwecks Unterbrechung der Verjährungsfristen. In diesem Zusammenhang sei auf die erst kürzlich vorgenommene Errichtung einer öffentlichen Stelle hingewiesen, der die Anschriftsänderung mitgeteilt werden kann und die damit zentral auf alle administrativen Anfragen des Steuerpflichtigen antwortet.

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