DiagnosticNews . Juni 2005 . Steuerrecht
Steuersätze für „Latente Steuern“
Durch die Senkung der ersten Steuerabgabe auf die französische Körperschaftsteuer (vgl. Diagnostic News November 2004) hat sich die effektive Steuerbelastung für die französischen Unternehmen geändert. Dementsprechend reduzieren sich auch die Steuersätze, die bei der Bildung von latenten Steuern im Konzernabschluss zu berücksichtigen sind. Diese betragen jetzt (vor Berücksichtigung etwaiger Freibeträge und Abzüge) für Unternehmen, deren Umsatz 7,6 Mio. € übersteigt, 34,94% in 2005 und 34,43% in 2006. Für die übrigen Unternehmen beträgt der Körperschaftsteuersatz 33,83% in 2005 und 33 1/3% in 2006.
Es wird daran erinnert, dass die Bildung von latenten Steuern im Einzelabschluss weiterhin verboten ist. Bestellen können Sie das Ergänzungsfaltblatt sowie die ursprüngliche Broschüre auf unserer Webseite www.coffra.de oder direkt bei Herrn Dr. Domsch (+33 1 43 59 33 88).

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