DiagnosticNews . Juni 2005 . Steuerrecht
Neue Kompetenzen für steuerliche Schlichtungskommissionen
Die Kompetenzen der regionalen Schlichtungskommissionen „Commissions Départementales“ sind in Frankreich für die ab dem 1. Januar 2005 zugesandten Steuerprüfungsbescheide erweitert worden. Allerdings sind die „Commissions Départementales“ auch weiterhin nur für Fragen von direkten Steuern „impôts directs“ und der Mehrwertsteuer „TVA“ zuständig. Waren ihre Kompetenzen bisher auf die Klärung von spezifischen Sachverhalten beschränkt, so können sie nun auch zu grundsätzlichen Rechtsfragen Stellung nehmen.
Der Steuerpflichtige, der nach Abschluss einer steuerlichen Betriebsprüfung mit dem ihm vorgelegten Ergebnis nicht einverstanden ist, muss seine Auffassung zunächst der zuständigen Finanzdirektion darlegen. Soweit keine Einigung zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung erreicht wird, ist die regionale Schlichtungskommission, die sich aus Praktikern (Unternehmensvertretern) und Finanzbeamten zusammensetzt, die nächstmögliche Verfahrensinstanz. Erst danach kann gegebenenfalls das zuständige Finanzgericht angerufen werden.
Um die Kompetenzen dieser Kommissionen handelt es sich bei der jetzt beschlossenen Reform. So können die regionalen Schlichtungskommissionen ebenfalls zu Rechtsfragen angerufen werden. Dies betrifft unter anderem Fragen zur Bildung von Rückstellungen/Wertberichtigungen/Abschreibungen und deren Höhe sowie Fragen zur Nutzung von Steuererleichterungen, z.B. im Rahmen von neu gegründeten Unternehmen.
Einigt sich der Steuerschuldner mit der Schlichtungskommission, so ist das Verfahren damit beendet. Die regionalen Schlichtungskommissionen sind auf der Ebene der „Départements“ angesiedelt.

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