DiagnosticNews . Juni 2005 . Steuerrecht

Steuererleichterungen für Übernahme Not leidender Gesellschaften

Wie bereits mehrfach berichtet (vgl. Diagnostic News September 2004) hat die Europäische Kommission die bisher in Frankreich geltenden Steuerbefreiungen für die Übernahme Not leidender Gesellschaften aufgehoben.

Im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2004 hat der französische Gesetzgeber deshalb eine neue Regelung geschaffen, welche entsprechende Übernahmen steuerlich begünstigen soll. Demnach können Unternehmen, die zur Übernahme von in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen oder Betriebsstätten gegründet wurden, für die ersten zwei Jahre von der Körperschaftsteuer freigestellt werden. Die kumulierte Steuerentlastung ist allerdings auf 100.000 € beschränkt. Auf Antrag kann dieser Minimalwert erhöht werden, wenn sich das Unternehmen in einem besonderen Fördergebiet („zones éligibles à la prime d’aménagement du territoire“) befindet oder wenn es sich um kleine bzw. Kleinstunternehmen handelt (PME). Die neu gegründete Gesellschaft muss allerdings von den Voreigentümern sowohl juristisch als auch wirtschaftlich unabhängig und die Veräußerung im Rahmen eines Konkursverfahrens erfolgt sein.

In einem Verwaltungserlass hat die Steuerverwaltung jetzt erklärt, dass Unternehmen, für die die angegebenen Voraussetzungen vorliegen, der Genehmigung durch die EU vorgreifen können. Diese Gesellschaften können auf Antrag die Körperschaftsteuerzahlungen ab April 2004 aussetzen.

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