DiagnosticNews . Juni 2005 . Konjunktur
Vorzeitige Ausschüttung von Gewinnbeteiligungen
Änderung der Berechnungsbasen
Erhöhung des verfügbaren Einkommens
Die sich zunehmend verschlechternden Konjunkturaussichten veranlassten die französische Regierung, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um die Kaufkraft der Konsumenten zu stützen.
Eine der hierbei anvisierten Maßnahmen ist die vorzeitige Ausschüttung der gesetzlichen Arbeitnehmergewinnbeteiligung „Participation“ (vgl. Diagnostic News November 2004). Bisher musste die „Participation“ mindestens fünf Jahre im Unternehmen oder bei der die Gelder verwaltenden Gesellschaft verbleiben, bevor sie den Arbeitnehmern ausgeschüttet werden konnte (vgl. Diagnostic News Februar 2003). Zukünftig soll die Ausschüttung aller in 2005 neu eingestellten Beträge – diese betreffen das abgelaufene Geschäftsjahr, in der Regel 2004 – ohne Beschränkung möglich sein. Den Arbeitnehmern würde sofort ein zusätzliches Einkommen zugehen, das weder die Unternehmen noch den Staatshaushalt kostenmäßig belasten würde und als Konsumanstoß dienen könnte.
Hinsichtlich der Handhabung von Einkommensteuer und Sozialabgaben ist derzeit noch nichts bekannt. Es ist davon auszugehen, dass die ausgezahlten und frei verfügbaren Beträge von den Sozialabgaben befreit sein werden, jedoch der Einkommensteuer wie normale Einkünfte unterliegen.
Ferner beabsichtigt die Regierung, die Berechnungsweise für die „Participation“ zu ändern. Nach den vorliegenden Plänen soll nicht mehr der steuerliche Jahresüberschuss, sondern das handelsrechtliche Ergebnis als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Dies dürfte in den meisten Fällen zu einer Reduzierung der gesetzlichen Arbeitnehmergewinnbeteiligung führen, da einige Kostenarten handelsrechtlich, aber nicht steuerlich abzugsfähig sind.
Darüber hinaus soll auch noch die bisher bestehende freiwillige Arbeitnehmergewinnbeteiligung („intéressement“), die ähnlichen Kriterien wie die gesetzliche („participation“) unterliegt, für die gewünschte Konsumbelebungsaktion herangezogen werden. In 2005 soll zu diesem Zweck die Zahlung einer steuerfreien Sonderprämie angeregt werden, die maximal 15% der freiwilligen Gewinnbeteiligung von 2004 oder 200 € pro Arbeitnehmer betragen soll. Auf Dauer sollen beide Gewinnbeteiligungsformen, die gesetzliche („participation“) und die freiwillige („intéressement“), zusammengelegt werden.

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