DiagnosticNews . Juni 2005 . Gesellschaftsrecht

Freie Fahrt für neue Vorzugsaktien

Der französische Gesetzgeber hat die Verwaltungsanweisungen zur Einführung der neuen Vorzugsaktien veröffentlicht. Wie berichtet (vgl. Diagnostic News Januar 2005) wird hierdurch eine neue Aktienkategorie mit erweiterten Sonderrechten geschaffen. Wesentliche Besonderheit dieser neuen Aktienkategorie ist die Möglichkeit, die Stimm- und Ausschüttungsrechte völlig frei zu gestalten.

Vorzugsaktien können bei der Gründung von Aktien- („SA“) bzw. vereinfachten Aktiengesellschaften („SAS“) oder im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei bereits existierenden Aktiengesellschaften ausgegeben werden. Die Ausgabe kann zugunsten bestehender sowie zukünftiger Aktionäre erfolgen. Bei der Emission dieser neuen Aktienkategorie hat ein vom Gericht bestellter Prüfer die Modalitäten der Emission zu prüfen und hierüber zu berichten. In seinem Bericht legt der Prüfer die Rechte und eingeräumten Vorteile der neuen Aktionäre offen und bewertet diese. Dabei hat er insbesondere ein Urteil über den Wert der eingeräumten Sonderrechte abzugeben und diese hinsichtlich des Emissionspreises zu bewerten.

Die Ausgabe der neuen Vorzugsaktien erfolgt im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung. Dieser sind die Berichte des Prüfers und des Inhabers (Vorstand bzw. Verwaltungsrat) vorzulegen.

Die Inhaber von Vorzugsaktien können in der Folgezeit von den Abschlussprüfern der Gesellschaft die Erstellung eines Berichts hinsichtlich der Wahrung ihrer Sonderrechte verlangen. Eine spätere Umwandlung der Vorzugsaktien in normale Aktien sowie deren Rückkauf durch die Gesellschaft ist möglich. Dies muss jedoch im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, bei der das Kollegium der Vorzugsaktieninhaber in einer gesonderten Abstimmung der Einschränkung ihrer Sonderrechte zustimmen muss.

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