DiagnosticNews . März 2005 . Gesellschaftsrecht

Weitreichende Änderungen für nicht börsennotierte AGs?

Wird es in Frankreich bald ein gesondertes Gesellschaftsrecht für kleine, nicht börsennotierte Aktiengesellschaften geben? Wenn es nach dem französischen Finanzministerium ginge, könnte dies schon bald der Fall sein. Ein in Vorbereitung befindlicher Gesetzentwurf der Regierung sieht für nicht börsennotierte AGs weitreichende Erleichterungen vor. So sollen in Zukunft die erforderlichen Mehrheiten für außerordentliche Hauptversammlungen, die z.B. über Statutenänderungen oder die Vergabe von Gratisaktien entscheiden, geändert werden. Bisher ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Aktionäre notwendig, damit die Hauptversammlung beschlussfähig wird. Diese Grenze soll nun für nicht börsennotierte AGs auf ein Viertel der Stimmberechtigten herabgesetzt werden. Es soll aber auch wiederum möglich sein, in Zukunft diese Grenze frei auf einen höheren Wert festzusetzen, um dadurch Hauptaktionäre besser schützen zu können.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass ein Hauptaktionär, der 90% des Kapitals einer AG hält, in Zukunft die übrigen Aktionäre zum Verkauf ihrer Anteile zwingen kann („Squeeze Out“). Die Preisfindung soll durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Bisher ist der „Squeeze Out“ börsennotierten Gesellschaften vorbehalten und auch nur dann möglich, wenn der Hauptaktionär bereits 95% der Aktien besitzt. Diese Erleichterung soll kleineren Gruppen die Bildung steuerlicher Organschaften erleichtern. Diese sind nur dann möglich, wenn die miteinzubeziehenden Gesellschaften zu 95% kontrolliert werden.

Der Gesetzentwurf muss jedoch zunächst noch von den Experten des obersten französischen Verwaltungsgerichts („Conseil d’Etat“) auf seine Verfassungskonformität untersucht werden. Erst dann steht einer parlamentarischen Debatte und Verabschiedung nichts mehr im Weg.

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