DiagnosticNews . Januar 2005 . Steuerrecht

Ein weiterer Reformvorschlag zur französischen Gewerbesteuer

Die französische Gewerbesteuer ist seit Jahren ein beliebtes Objekt für Reformer und Theoretiker. Da die bisherige Berechnungsweise nur wenig wachstumsfördernd wirkte und die Parameter sich teilweise sogar als investitionsfeindlich erwiesen, war sie auch immer wieder eine Zielscheibe der politischen Parteien. Die Kommission Fouquet, eine weitere Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit vielen Vorgängern, hat nun der Regierung ihre neuen Vorschläge unterbreitet.

Waren vor einigen Jahren noch sowohl die Anzahl der Mitarbeiter (Lohnsumme) als auch wesentliche Bestandteile des Anlagevermögens (Bauten, Maschinen, sonstige Sachanlagegüter etc.) Bemessungsgrundlage, so sind heute nur noch die Sachinvestitionen für die Höhe der Gewerbesteuer verantwortlich. Ginge es aber nach dem Willen der Kommission, so könnte in absehbarer Zeit im Wesentlichen nur noch der durch das Unternehmen erwirtschaftete Mehrwert („valeur ajoutée“) Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer sein. Für die Reformbefürworter ist dieser Wert hinsichtlich des Investitionsverhaltens der Unternehmen „am neutralsten“.

Schon heute ist der „valeur ajoutée“ bei der Bestimmung der Gewerbesteuerbelastung für viele Unternehmen mitentscheidend. Der „valeur ajoutée“ bestimmt nämlich sowohl den Mindest- (1,5% des „valeur ajoutée“) als auch den Höchstbetrag der Gewerbesteuer (je nach Größe 3,5%, 3,8% oder 4% des „valeur ajoutée“), die ein Unternehmen zu entrichten hat.

Der Reformvorschlag sieht eine schrittweise Umsetzung innerhalb der nächsten zehn Jahre vor. Dabei soll die Gewerbesteuerschuld jedes Jahr um 10% nach oben oder nach unten angepasst werden. Um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Reform besser abschätzen zu können, ist für 2006 ein Testlauf vorgesehen. So sollen die Unternehmen 2006 neben der normalen Steuererklärung eine zweite „Pro-forma“- Erklärung auf der Grund lage ihres erwirtschafteten „valeur ajoutée“ abgeben. Auf dem Steuerbescheid würde dann neben der nach den weiterhin geltenden Regeln ermittelten Gewerbesteuerschuld ein zusätzlicher Betrag ausgewiesen, der im Falle der Reformumsetzung zu entrichten wäre.

Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass die neue Gewerbesteuerregelung 2007 in Kraft treten wird. Dies würde nämlich voraussetzen, dass 2006 ein erfolgreicher Testlauf stattgefunden hätte und bereits im ersten Halbjahr 2005 ein vorläufiger Gesetzesvorschlag vorläge. Die vielen geäußerten Änderungswünsche, die noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Besteuerungssätze und die bisherigen negativen Stellungnahmen aus einigen Wirtschaftskreisen bestärken die Zweifel an der Einhaltung der obigen Zeitschiene. Es ist also noch für eine längere Periode mit der derzeitigen, immer wieder nur leicht abgeänderten Gewerbesteuerregelung in Frankreich zu rechnen.

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