DiagnosticNews . Januar 2005 . Steuerrecht

Wegfall des «avoir fiscal» ab 1. Januar 2005

Einführung des Halbeinkünfteverfahrens. Bemessungsgrundlage für „contribution sociale“ (CSG, CRDS)?

Wie bereits mehrfach angekündigt (vgl. Diagnostic News Dezember 2003), ist ab 1. Januar 2005 der „avoir fiscal“ abgeschafft worden. Dieser 40 Jahre alte Mechanismus diente der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden sowohl bei der ausschüttenden Gesellschaft als auch beim Dividen denempfänger. In letzter Zeit war die Existenz des „avoir fiscal“ jedoch zunehmend kritisiert worden. Dem französischen Finanzministerium waren die an nicht in Frankreich steuerpflichtige Dividendenempfänger ausgezahlten „avoirs fiscaux“ (ca. 1 Mrd. s pro Jahr) zunehmend ein Dorn im Auge.

Aufgrund einer 2002 durchgeführten Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens war eine Weiterreichung des „avoir fiscal“ nach Deutschland nicht mehr möglich.

Ab dem 1. Januar 2005 wird der „avoir fiscal“ nunmehr durch ein dem deutschen Halbeinkünfteverfahren nachempfundenes System ersetzt, bei dem nur noch die halbe Dividende versteuert wird. Damit verschwindet auch das Privileg, das der „avoir fiscal“ unter Umständen für nicht in Frankreich Steuerpflichtige darstellte, da das neue System für sie de facto nicht anwendbar ist. In Frankreich ausgezahlte Dividenden dürften damit steuerlich im internationalen Vergleich als weniger interessant erscheinen. Der Wegfall des „avoir fiscal“ führt gleichzeitig auch zur Abschaffung des „précompte mobilier“, der eine Nachversteuerung von Gewinnen, die bisher überhaupt nicht oder nur teilweise der französischen Körperschaftsteuer unterlagen, vorsah. Damit wird es u.a. einigen französischen Großkonzernen, die einen immer größer werdenden Anteil ihres Gewinns im Ausland erwirtschaften, ermöglicht, ohne zusätzliche Nachversteuerung ihre Dividenden basis konstant zu halten bzw. eventuell zu erhöhen.

Unklar ist weiterhin, auf welcher Basis der französische Dividendenempfänger der Sozialsteuer („contribution sociale“ – CSG, CRDS) in Zukunft unterworfen wird. Nach der alten Regelung galt nämlich die volle Dividende einschließlich des „avoir fiscal“ als Bemes sungsgrundlage, auf die ein Steuersatz von ca. 10% erhoben wurde. Es ist kaum vorstellbar, dass der französische Fiskus in Zukunft auf diese lukrative Quelle verzichten wird.

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