DiagnosticNews . Januar 2005 . Steuerrecht

Veräußerungsgewinne von Beteiligungen bald steuerfrei

Im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt 2004 „collectif budgétaire 2004“ hat der französische Senat (zweite Kammer des Parlaments) eine Reform der Besteuerung der langfristigen Veräußerungsgewinne von Beteiligungen beschlossen. Demnach wird bis 2007 die Besteuerung schrittweise abgeschafft. Bisher wurden Veräußerungsgewinne auf Beteiligungen, soweit die Beteiligung mindestens zwei Jahre lang vom veräußernden Unternehmen gehalten wurde, mit einem verminderten Körperschaftsteuersatz von 19% (statt dem Regelbasissatz von 33,33%) besteuert. Der Nettoveräußerungserlös war ferner in eine gesonderte Kapitalrücklage einzustellen und bei Ausschüttung entsprechend nachzuversteuern.

Die nun verabschiedete Reform sieht 2005 eine Senkung des Steuersatzes auf 15% und 2006 auf 8% vor. Ab 2007 wird die Steuer völlig wegfallen. Dafür wird aber eine Abgabe auf der Basis von 5% des Veräußerungsgewinns zu entrichten sein.

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