DiagnosticNews . Januar 2005 . Gesellschaftsrecht
Neue Vorzugsaktien
Sonderrechte für eine gewisse Aktienkategorie
Das französische Handelsrecht hat eine völlig neue Kategorie von Aktien („actions de préférence“) eingeführt, die in Zukunft die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung von Aktionärsrechten erheblich erweitern. Als erstes Beispiel hierfür wurde in der französischen Wirtschaftspresse (Les Echos, 7.1.2005) die Ausgabe von Sonder anteilen über 500 Mio. s einer Pariser Handelskette angekündigt.
Es sind im Wesentlichen drei Haupteigenschaften, die die „actions de préférence“ auszeichnen. Zum einen können sie mit in den Statuten frei bestimmbaren Sonderrechten ausgestattet werden. Dabei kann es sich z.B. um Sonderrechte finanzieller Art handeln. Die Einräumung von Sonderrechten schließt jedoch nicht aus, dass diese Aktien auch über Stimmrechte verfügen; denn die zweite wesentliche Eigenschaft der „actions de préférence“ beinhaltet auch die Möglichkeit, die Stimmrechte frei gestalten zu können. So kann z.B. vorgesehen werden, dass Stimmrechte nur bedingt ausgeübt werden dürfen oder zeitweise aufgehoben werden. Und schließlich können die Sonderrechte nicht nur Aktien der ausgebenden Gesellschaft betreffen, sondern sich auch auf die der Mutter- oder Tochtergesellschaften erstrecken. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass zwischen den Gesellschaften eine mehrheitliche Kapital beteiligung besteht.
Ein wesentlicher Unterschied zu den bereits bestehenden Vorzugsaktien liegt in erster Linie in den völlig frei gestaltbaren Stimm- und Ausschüttungsrechten. Bisher gab es nach französischem Handelsrecht nur Aktien mit oder ohne Stimmrechte. Ein eingeschränktes oder gar zeitlich beschränktes Stimmrecht war unbekannt. Deshalb wird die neue Aktienkategorie der „actions de préférence“ auf Dauer die heute noch bestehenden Vorzugsaktien ablösen. Schon jetzt können solche Aktien („actions de priorité“, „actions à dividendes prioritaires sans droit de vote“ oder „certificats d’investissement“) nicht mehr ausgegeben werden.

nach oben