DiagnosticNews . November 2004 . Steuerrecht
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
Antrag auf Körperschaftsteuerrückerstattung
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen, die von der Muttergesellschaft oder von Gesellschaftern an eine französische Beteiligungsgesellschaft gewährt wurden, war bis Anfang des Jahres 2004 nur dann möglich, wenn das Darlehen das 1,5fache des gezeichneten Kapitals der französischen Gesellschaft nicht überstieg. Diese Regelung wurde zwischenzeitlich durch zwei Entscheidungen des Conseil d’Etat aufgehoben (s. auch Diagnostic News April 2004). Ab sofort sind Darlehenszinsen von Muttergesellschaften oder Gesellschaftern unbeschränkt steuerlich abzugsfähig, sofern das Gesellschaftskapital zu 100% eingezahlt ist und der offiziell angekündigte Zinssatz nicht überschritten wird.
Sofern die darlehensgebenden Gesellschafter aus einem Mitgliedstaat der EU stammen, kann die zu viel bezahlte Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2004 zurückgefordert werden. Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2005 zu stellen.
In der Handelsbilanz des französischen Darlehensempfängers ist die Forderung gegenüber dem Finanzamt ergebniswirksam zu buchen.

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