DiagnosticNews . November 2004 . Steuerrecht
Zusätzliche Gewerbesteuerbefreiung
Eine weitere Gewerbesteuerbefreiung wurde vom Parlament beschlossen (vgl. auch Diagnostic News April 2004). Demnach sind für einen auf 18 Monate befristeten Zeitraum neuerworbene bzw. selbst geschaffene Anlagegüter von der Gewerbesteuer befreit, soweit diese steuerlich degressiv abgeschrieben werden können.
Konkret betrifft dies Neuinvestitionen, die zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 30. Juni 2005 erfolgen. Die Maßnahme ist nur beschränkt mit bereits existierenden Befreiungen von der Gewerbesteuer (u.a. Freistellung bei Unternehmensgründung) kumulierbar.
Andere, die Höhe der Gewerbesteuer beschränkende Regelungen wie z.B. die Deckelung des absoluten Steuerbetrags in Bezug auf einen bestimmten Prozentsatz der Wertschöpfung, „valeur ajoutée, des Unternehmens bleiben hiervon aber vorerst unberührt.
Durch die bei der französischen Gewerbesteuer bestehende zweijährige Verschiebung zwischen der zugrunde gelegten Bemessungsbasis und dem Veranlagungszeitpunkt wird diese Steuerersparnis jedoch für die Unternehmen in der Regel erst ab 2006 zum Tragen kommen.

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