DiagnosticNews . November 2004 . Steuerrecht

Erster Entwurf zum Jahressteuergesetz 2005

Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsdiskussion hat die französische Regierung ihren ersten Entwurf zum Jahressteuergesetz 2005 („loi de finances”) veröffentlicht. Es sind folgende wesentliche Neuregelungen fur Unternehmen vorgesehen:

  • Schrittweiser Abbau der bisher fälligen 3%igen Sondersteuer auf die Körperschaftsteuerschuld(s. Artikel Steuerrecht . Französische Körperschaftsteuer soll ab 2005 weiter sinken)
  • Einführung einer Steuergutschrift für mittelständische, bisher nicht außerhalb der EU exportierende Unternehmen in Höhe der 2005 hierfür getätigten Prospektionskosten
  • Einführung einer Steuergutschrift für die Rückführung von 2005 bis 2007 von vormals aus der Europäischen Union ausgelagerten Ge schäftsbereichen
  • Fortbestand der Regel, Verzugszinsen auf Forderungen erst zum Zeitpunkt der Bezahlung zu versteuern
  • Begrenzung der steuerlichen Bildung von Preissteigerungsrücklagen für Rohstoffe
  • Nichtversteuerung von stillen Reserven bei der Verlagerung des Firmensitzes in einen anderen EU-Mitgliedstaat; damit schafft Frankeich eine Voraussetzung für die Einführung der Europa AG („société européenne” – SE)

Für Privatpersonen sieht die „loi de finances 2005” keine weiteren Senkungen der Einkommensteuersätze vor. Die Freibeträge bei der Erbschaft-/ Schenkungsteuer sollen von derzeit 46.000 € auf 50.000 € angehoben werden.

Der erste Entwurf des Jahressteuergesetzes zeigt für die Unternehmen einige interessante Ansätze, die üblicherweise im Rahmen der parlamentarischen Diskussion noch verbessert werden.

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