DiagnosticNews . November 2004 . Sozialrecht
Erhöhung der Sozialsteuern
Ausgleich des Defizits der Sozialversicherungen
Neben der normalen Einkommensteuer („impôt sur le revenu) – Frankreich kennt bisher keine vom Arbeitgeber direkt einbehaltene Lohnsteuer – gibt es seit Jahren zusätzliche Sozialsteuern und Solidaritätsabgaben (CSG und CRDS) zur Finanzierung der Lücken in den Sozialkassen. Trotz dieser erheblichen Mittelzufuhr in der Vergangenheit konnte das Defizit in der Sozialversicherung nicht abgebaut werden und eine Erhöhung der bestehenden Belastungen war unvermeidbar.
Die Sätze von CSG, CRDS sowie weitere Zusatzabgaben, die auf der Basis der Lohn- und Gehaltseinkünfte erhoben werden, bleiben jedoch vorerst unverändert bei 10%, wohingegen eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage vorgesehen ist. Waren bisher lediglich 95% dieser Einkünfte steuerpflichtig, werden es ab dem 1. Januar 2005 97% sein. Für die übrigen Einkunftsarten, im Wesentlichen Erträge aus Kapitalanlagen, steigen hingegen die Steuersätze. Somit werden ab 2005 die Sätze von CSG, CRDS und einigen weiteren Sozialsteuern insgesamt erstmals auf 11% angehoben (bisher in der Regel 10,15%) und damit deutlich die symbolische 10%-Marke übersteigen.
Hintergrund für diese Erhöhungen ist u. a. die Einführung einer zusätzlichen Pflegeversicherung ab nächstem Jahr (vgl. auch Diagnostic News September 2004), die auch den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung um 0,3% erhöhen wird.
Die französische Regierung erhofft sich hierdurch Mehreinnahmen von ca. 1 Mrd. €. Dies erscheint jedoch in Anbetracht des für 2005 erwarteten Defizits von über 10 Mrd. € bei den französischen Sozialkassen als völlig unzureichend.

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