DiagnosticNews . November 2004 . Konjunktur

Arbeitnehmerbeteiligung vorzeitig auszahlbar

Die „participation” – Arbeitnehmerbeteiligung (vgl. Diagnostic News Februar 2003) – ist für die Vermögensbildung der Mitarbeiter der betroffenen französischen Unternehmen von großer Bedeutung. Sie ist für die Gesellschaften steuerlich abzugsfähig und von Sozialabgaben (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie der Einkommensbesteuerung befreit – mit Ausnahme der Solidaritätsabgaben (CSG und CRDS), die rund 10% ausmachen. Die „participation” ist allerdings frühestens fünf Jahre nach ihrer Bildung von den Firmen auszuzahlen. In profitablen französischen Unternehmen bewegt sich die „participation” nicht selten zwischen ein bis zwei Monatsgehältern pro Mitarbeiter.

Die französische Regierung hat nunmehr beschlossen, die Vermögensreserve, die die „participation” darstellt, zur Ankurbelung des Konsums zu nutzen. So kann die „participation” zwischen dem 16. Juni 2004 und dem 31. Dezember 2004 sofort ausgezahlt werden. Die Unternehmen hatten bis Ende September 2004 Zeit, um ihre Angestellten auf diese Maßnahme hinzuweisen und mit diesen die Auszahlungsmodalitäten auszuhandeln. Nach Ablauf dieser Frist kann jeder Mitarbeiter die Auszahlung seines Anteils an der „participation” ohne Angabe von Gründen verlangen. Der sofort auszahlbare Betrag ist allerdings pro Mitarbeiter auf 10.000 € beschränkt.

Die Regierung hofft, dass ein Großteil der damit frei werdenden Finanzmittel sofort für den Konsum verwendet wird. Experten schätzen die dadurch entstehenden Mehreinnahmen aus dem erhöhten Umsatzsteueraufkommen für das Haushaltsjahr 2004 auf bis zu 1 Mrd. €.

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